Geld­stra­fe für alte Schnur­los­te­le­fo­ne droht

Die gute Nach­richt vor­weg: Kaum jemand hat noch die alten ana­lo­gen Schnur­los­te­le­fo­ne im Ein­satz. Doch neben zuge­las­se­nen Gerä­ten sind auch vie­le Bil­lig-Impor­te von die­sem Ver­bot betrof­fen, sofern die­se nach dem Stan­dard CT1+ oder CT2 fun­ken. In Anbe­tracht des hohen Kos­ten­ri­si­kos soll­te jeder, der ein schnur­lo­ses Tele­fon nutzt, prü­fen wel­che Tech­nik das Gerät ver­wen­det.

Um fest­zu­stel­len, ob Sie ein erlaub­tes DECT-Tele­fon oder ein seit bereits 10 Jah­ren ver­bo­te­nes ana­lo­ges schnur­lo­ses Tele­fon betrei­ben, gibt es eine prak­ti­sche Lösung: Ent­fer­nen Sie sich immer wei­ter von Ihrer Basis­sta­ti­on. Sofern bei zuneh­men­der Ent­fer­nung ledig­lich das Rau­schen zunimmt aber die Ver­bin­dung nicht abreist, dürf­te es mit hoher Wahr­schein­lich­keit ein ver­bo­te­nes altes Schnur­los­te­le­fon sein das Sie ver­wen­den. Sofern jedoch Aus­set­zer auf­tre­ten, wie man sie von schlech­ten Han­dy­ver­bin­dun­gen kennt han­delt es sich mit ziem­li­cher Sicher­heit eher um ein wei­ter­hin zuge­las­se­nes DECT-Tele­fon.

Eben­so kann ein Blick in die Bedie­nungs­an­lei­tung Auf­schluß geben oder sie prü­fen die übli­cher­wei­se auf dem Typen­schild ange­ge­be­ne Funk­fre­quenz. Der auch wei­ter­hin erlaub­te DECT-Stan­dard nutzt die Fre­quen­zen zwi­schen 1880 und 1900 Mega­hertz.

Die alten ana­lo­gen Tele­fo­ne sen­den in einem Fre­quenz­be­reich von 885–887, 864,1–868,1 und 930–932 Mega­hertz. Die­se Fre­quen­zen wer­den ab 2009 für die Han­dy­net­ze von E Plus und O2 ver­wen­det. Sofern die Kon­trol­leu­re von der Bun­des­netz­agen­tur mit den Mess­wa­gen einen Nut­zer der den Funk­ver­kehr stört fin­den, kön­nen für die Suche dann leicht Kos­ten zwi­schen 1.000 und 2.000 € ent­ste­hen, die der Ver­ur­sa­cher bezah­len muß. Dazu soll zudem noch ein Buß­geld von 1.600 € dro­hen.
In Hin­blick auf die lan­ge Über­gangs­frist von zehn Jah­ren kann wohl nie­mand auf Mil­de oder Nach­sicht sei­tens der Behör­de hof­fen.

Gerä­te die noch ein Post­horn auf dem Typen­schild haben, ein Z und eine Zulas­sungs­num­mer die mit U oder V endet oder deren Zulas­sungs­num­mern A200025X, A200027X, A200465W oder A200025X lau­ten sind eben­falls ver­al­tet und müs­sen außer Betrieb genom­men wer­den. Die in Deutsch­land von der Post ver­kauf­ten Gerä­te die die­ses Ver­bot betrifft hei­ßen übli­cher­wei­se Sinus 1 bis 5.

Falls Sie sich trotz aller Tipps nicht sicher sind, ob Ihr Gerät von den Ver­bot betrof­fen ist fra­gen Sie sicher­heits­hal­ber einen Fach­mann.

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