Impressumspflicht bei Facebook, Google+, XING und anderen
Das Landgericht Aschaffenburg hat in seinem Urteil vom 19. August 2011 (Az: 2 HK O 54/11) festgelegt, dass Unternehmen auch für kommerzielle Darstellungen in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Google+ oder XING die Anforderungen des Telemediengesetzes zu erfüllen haben.
Ein Link auf die Homepage auf der sich dann wiederum ein womöglich korrektes Impressum findet genügt nach dem Urteil der Richter ausdrücklich nicht den Vorgaben des §5 TMG.
Wer diese Angaben versäumt risikiert vom Wettbewerb kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
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