Kei­ne Extra-GEZ-Gebüh­ren — Rechts­si­cher­heit für Selb­stän­di­ge

Wer als Frei­be­ruf­ler in sei­ner Woh­nung für sei­ne pri­vat genutz­ten Gerä­te bereits die GEZ-Gebühr bezahlt, muss nicht extra für einen im Arbeits­zim­mer ver­wen­de­ten Büro-PC eine wei­te­re GEZ-Gebühr bezah­len.

Die­se Ent­schei­dung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts in Leip­zig zeigt dass unse­re Jus­tiz funk­tio­niert und dass Büro-Com­pu­ter eben übli­cher­wei­se für den beruf­li­chen Arbeits­zweck ver­wen­det wer­den. Die öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk­an­stal­ten for­der­ten den­noch zusätz­lich Rund­funk­ge­büh­ren auch für die­se PCs, woge­gen die Betrof­fe­nen Kla­ge ein­reich­ten. Die Betrof­fe­nen berie­fen sich dabei auf die Gebüh­ren­be­frei­ung für Zweit­ge­rä­te.

In den bis­he­ri­gen Instan­zen wur­de den Betrof­fe­nen Recht zuge­spro­chen und die Ansprü­che der GEZ, bzw. der Rund­funk­an­stal­ten zurück­ge­wie­sen.

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt wies am 17. August 2011 die jeweils ein­ge­leg­ten Revi­sio­nen der Rund­funk­an­stal­ten zurück (BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11). Die Gebüh­ren­be­schei­de wur­den auf­ge­ho­ben.

Quel­le:
www.bverwg.de

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