Kin­der­schutz im Inter­net: Wor­auf kommt es an?

Gast­ar­ti­kel von anwalt.org.

Für Schu­le und Frei­zeit stellt das Inter­net häu­fig eine enor­me Berei­che­rung dar. Aller­dings kön­nen Kin­der und Jugend­li­che durch das World Wide Web auch Zugang zu Infor­ma­tio­nen erhal­ten, die nicht alters­ge­recht sind. Aus die­sem Grund ist es sinn­voll, dass Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te Maß­nah­men ergrei­fen, die den Kin­der­schutz im Inter­net gewähr­leis­ten.

Wel­che Gefah­ren lau­ern im Inter­net?
Der Kin­der­schutz im Inter­net hat grund­sätz­lich das Ziel, Kin­dern und Jugend­li­chen den Zugang zu nicht alters­ge­rech­ten Infor­ma­tio­nen und Sei­ten zu ver­weh­ren. Dar­un­ter kön­nen ins­be­son­de­re por­no­gra­phi­sche und gewalt­ver­herr­li­chen­de Inhal­te gehö­ren. Aber auch seriö­se Quel­len wie etwa die Bei­trä­ge aus Nach­rich­ten­sen­dun­gen sind mit­un­ter nicht für Kin­der­au­gen bestimmt. Denn Mel­dun­gen, die Natur­ka­ta­stro­phen, Gewalt­ver­bre­chen oder ter­ro­ris­ti­schen Anschlä­gen the­ma­ti­sie­ren, kön­nen Kin­der ver­stö­ren.
Eine Gefahr kann im Inter­net zudem von der Inter­ak­ti­on mit ande­ren Nut­zern aus­ge­hen. Schließ­lich fehlt es häu­fig an der Gewiss­heit, wer sich auf der ande­ren Sei­te des Moni­tors ver­birgt. So kön­nen sich Pädo­phi­le unter Umstän­den den Deck­man­tel der Anony­mi­tät nut­zen, um mit Min­der­jäh­ri­gen in Kon­takt zu tre­ten. Daher soll­ten per­sön­li­che Daten nie unbe­dacht wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Dar­über hin­aus sind auch Hass­kom­men­ta­re und Cyber-Mob­bing kei­ne Sel­ten­heit. Wie mit sol­chen Nach­rich­ten sou­ve­rän umzu­ge­hen ist und wie sie die­se mel­den kön­nen, müs­sen Kin­der aber erst erler­nen.
Das Inter­net ist kein rechts­frei­er Raum, daher kann gegen Belei­di­gun­gen und Dro­hun­gen vor­ge­gan­gen wer­den. Gleich­zei­tig kön­nen aber auch Kin­der durch unbe­dach­te Hand­lun­gen im Inter­net gegen gesetz­li­che Vor­schrif­ten ver­sto­ßen. So kön­nen Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen schnell Anbah­nun­gen nach sich zie­hen.

Mit Kin­der­schutz­soft­ware auf der siche­ren Sei­te?
Um zu ver­hin­dern, dass Kin­der ver­se­hent­lich Inter­net­sei­ten besu­chen, die nicht alters­ge­rech­te Inhal­te bereit­stel­len, kön­nen spe­zi­el­le Kin­der­schutz­soft­ware nut­zen. Ent­spre­chen­de Pro­gram­me sind häu­fig bereits im Betriebs­sys­tem und dem Brow­ser inte­griert, kön­nen aber auch zusätz­lich erwor­ben wer­den. Sol­che Kin­der­schutz­fil­ter kön­nen dabei auf zwei ver­schie­de­nen Grund­prin­zi­pi­en basie­ren.
Beim White­list­prin­zip beschränkt sich der Zugriff aus­schließ­lich auf Sei­ten, die von Medi­en­päd­ago­gen geprüft und als unbe­denk­lich bewer­tet wur­den. Hier­bei han­delt es sich vor allem um Ange­bo­te, die sich spe­zi­ell an Kin­der rich­ten. Aus die­sem Grund eig­net sich die­se Vari­an­te vor allem für jün­ge­re Kin­der.
Dem ent­ge­gen steht das Black­list­prin­zip, bei dem jugend­ge­fähr­den­de Inter­net­sei­ten anhand bestimm­ter Merk­ma­le blo­ckiert wer­den. Hier­bei kann es sich zum Bei­spiel um ein­deu­ti­ge Schlag­wör­ter han­deln. Die­ses Prin­zip ermög­licht somit den Zugriff auf deut­lich mehr Sei­ten, sodass auch eine umfas­sen­de­re Recher­che für Haus­auf­ga­ben sowie Refe­ra­te mög­lich ist und daher bei älte­ren Kin­dern sinn­voll.

Eltern müs­sen sich aber nicht zwangs­läu­fig für ein Prin­zip ent­schei­den, denn vie­le Anbie­ter sehen auch eine Kom­bi­na­ti­on vor. Bei der Wahl der Kin­der­schutz­soft­ware ist spielt es dar­über hin­aus auch eine wich­ti­ge Rol­le, dass die Lis­te regel­mä­ßig aktua­li­siert wer­den.
Aller­dings kann es auch trotz der bes­ten Soft­ware pas­sie­ren, dass Kin­der auf Sei­ten gelan­gen, die nicht für ihre Augen bestimmt sind. Daher soll­ten Eltern immer den Dia­log suchen und sich erzäh­len las­sen, was das Kind im Inter­net gemacht hat. Ziel ist dabei nicht die Über­wa­chung, son­dern ein Aus­tausch über Erfah­run­gen und mög­li­che Pro­ble­me.
Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum Kin­der­schutz im Inter­net stellt das kos­ten­lo­se Rat­ge­ber­por­tal anwalt.org bereit. Dort fin­den Inter­es­sier­te zudem Bei­trä­ge zu wei­te­ren Aspek­ten des Kin­der­schut­zes sowie zu den recht­li­chen Kon­se­quen­zen von Hass­kom­men­ta­ren und Cyber-Mob­bing.

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