Standardisierte Informationssicherheit durch IT-Grundschutz 2018
Seit Oktober 2018 können neue Anträge zur Zertifizierung nach IT-Grundschutz beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nur noch nach den neuen, jetzt aktuellen BSI-Standards 200–1, 200–2 und 200–3 gestellt werden. Deshalb haben wir am Freitag, den 26. und Samstag den 27. Oktober 2018 mit mehreren Franchisepartnern (Andreas Rauschenberger aus Köln, Andreas Götschel aus Essen) und einem Großteil der Mitarbeiter der Standorte in Hamburg-Barmbek und Hamburg-Bergedorf uns in einer Schulung intensiv mit dem neuen Standard beschäftigt.
Die oben genannten BSI-Standards enthalten Methoden und Vorgehensweisen zu vielfältigen Themen rund um die Informationssicherheit. Der BSI-Standard 200–1 definiert die allgemeine Anforderungen an ein zeitgemäßes Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS). Der BSI-Standard 200–2 zur IT-Grundschutz-Methodik zeigt auf, wie ein solides ISMS funktioniert und implementiert wird.
So steht die bis dahin bereits bewährte IT-Grundschutz-Vorgehensweise als Standard-Absicherung zur Verfügung. Dieses Modull wird ergänzt durch die Basis-Absicherung, die eine grundlegende Erst-Absicherung in der Breite auch für kleine Betriebe ermöglicht, sowie insbesondere durch die Kern-Absicherung, die sich dem Schutz der besonders schützenswerten Daten — der sogenannten Kronjuwelen — einer Institution widmet.
Im BSI-Standard 200–3 sind alle risikobezogenen Arbeitsschritte bei der Umsetzung des IT-Grundschutzes zum Risikomanagement dargestellt.
Neben viel praxisbezogener Gruppenarbeit an einer exemplarischen Beispielfirma (wir haben hier die Struktur eines unserer größeren Kunden genommen), gab es am Ende noch einen 60 Minutigen Test mit 48 Fragen zu diesem Themenfeld.
Wir gratulieren allen Teilnehmern die Bestanden haben und freuen uns darauf Ihnen das neu erworbene Wissen für bestmögliche Informationssicherheit in Ihrer Firma zu Verfügung zu stellen.
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Rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800/2 112 112.