Archiv für die Kategorie ‘Zuhause’

Kei­ne gene­rel­le GEZ-Gebühr für inter­net­fä­hi­ge PCs

10. Oktober 2008

Nach­dem vor weni­gen Wochen bereits ein Urteil bekannt wur­de, dass kei­ne GEZ-Gebühr für Büro PCs zu zah­len sein sol­le, hat jetzt das Ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter (Az: 7K1473/07) ent­schie­den, dass allein der Besitz eines inter­net­fä­hi­gen Rech­ners nicht auto­ma­tisch zur Zah­lung von Rund­funk­ge­büh­ren ver­pflich­tet.

Auch wenn die­ses Urteil noch nicht rechts­kräf­tig ist, so kris­tali­siert sich auch bei die­sem Urteil her­aus, dass Inter­net-PCs wie auch vie­le ande­re mul­ti­funk­tio­na­les Gerä­te zu viel­fäl­ti­gen Zwe­cken genutzt wür­den, jedoch aber typi­scher­wei­se (noch) nicht als Rund­funk­s­emp­fang­ge­rä­te. Neben dem inter­net­fä­hi­gen Com­pu­ter könn­ten Ver­brau­cher auch mit Note­books, UMTS-Han­dys oder inter­net­fä­hi­gen Kühl­schrän­ken Rund­funk-Pro­gram­me emfpan­gen. Laut einer Stu­die von ARD & ZDF machen jedoch nur 3,4% der Inter­net-Sur­fer von die­ser Mög­lich­keit gebrauch.

Die Kam­mer ver­ken­ne nicht, dass es schwie­rig sei, die tat­säch­li­che Nut­zung nach­zu­wei­sen; solan­ge jedoch der Rund­funk­staats­ver­trag an der Gebüh­ren­pflicht fest­hal­te, ohne neue­ren tech­ni­schen Ent­wick­lun­gen erkenn­bar Rech­nung zu tra­gen, so die ein­schrän­ken­de Aus­le­gung gebo­ten, denn andern­falls stel­le die Gebühr eine ‘unzu­läs­si­ge Besitz­ab­ga­be’ für inter­net­fä­hi­ge PCs dar.

In Hin­blick auf die bis­he­ri­gen Urtei­le und die dar­aus gewach­se­ne Dis­kus­si­on um die Haus­halts­ab­ga­be anstel­le der bis­he­ri­gen GEZ-Gebühr, darf man wohl davon aus­ge­hen, dass es nur eine Fra­ge der Zeit ist, bis die­se wirk­lich kommt.

Haben Sie heu­te schon nach sich selbst gegoo­gelt?

28. August 2008

Sagen Sie nicht, Sie täten es nicht. 😉

Laut einer EMNID-Stu­die machen dies 70% der Sur­fer, um nach­zu­schau­en was ‘das Netz’ über sie ‘weiß’. Fast genau­so vie­le — näm­lich 63% — suchen im Inter­net nach ande­ren Per­so­nen. Dies ergab eine Umfra­ge von 1006 Per­so­nen im Auf­trag des Inter­net­ma­ga­zins Tomor­row.

Den meis­ten Men­schen die nach sich selbst suchen dürf­te es wich­tig sein, zu prü­fen ob Infor­ma­tio­nen über einen selbst öffent­lich im Web sind, die man lie­ber pri­vat hal­ten möch­te. Oft wer­den z.B. pri­va­te Details in Sozia­len Netz­wer­ken ver­öf­fent­lich und die­se spä­ter manch­mal miß­braucht, dies kann inbe­son­de­re bei Ein­stel­lungs­ge­sprä­chen von Nach­teil sein. Ein gesetz­li­cher Anspruch auf Löschung sol­cher Infor­ma­tio­nen besteht nicht, wes­halb es schwie­rig sein kann die­se wie­der zu löschen.

Wer aller­dings die welt­wei­ten Infor­ma­ti­ons­net­ze gezielt ein­setzt, kann nach Ansicht von Mar­ke­ting­ex­per­ten das Inter­net auch als wirk­sa­mes Mit­tel der Selbst­ver­mark­tung nut­zen.

Zusätz­li­che Gebühr für GEZ für beruf­lich genutz­te PCs beim Heim­ar­beits­platz unzu­läs­sig

23. August 2008

Auch wenn das Urteil noch nicht rechts­kräf­tig ist, so hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Braun­schweig am 16.07.2008 in einer Ver­wal­tungs­rechts­sa­che (Az: 4A149/07) ent­schie­den, dass der Bescheid über Rund­funk­ge­bühr für einen in der Pri­vat­woh­nung beruf­lich genutz­ten PC rechts­wid­rig ist. Der NDR kann jedoch noch inner­halb eines Monats Zulas­sung zur Beru­fung bei dem zustän­di­gen Ober­ver­wal­tungs­ge­richt bean­tra­gen.

Der Klä­ger hat­te als Ein­zel­un­ter­neh­mer der in sei­ner Woh­nung im Arbeits­zim­mer sei­nen Betrieb unter­hält, sei­nen dafür genut­zen Com­pu­ter mit dem Hin­weis ange­mel­det, dass die­ser nicht gebüh­ren­pflich­tig sei. Die GEZ schick­te den­noch einen Gebüh­ren­be­scheid zuzüg­lich Säum­nis­zu­schlag, gegen den der Klä­ger Wider­spruch ein­leg­te. Die GEZ wies den Wider­spruch zurück, so daß Kla­ge gegen den zustän­di­gen NDR ein­ge­reicht wur­de.

Der Klä­ger konn­te sich mit sei­ner Auf­fas­sung durch­set­zen, dass ein beruf­lich genut­zer PC als Zweit­ge­rät von der Gebühr befreit ist, wenn in der Woh­nung wei­te­re regu­lär ange­mel­de­te Emp­fangs­ge­rä­te vor­han­den sind.

Nach einer reprä­sen­ta­ti­ven Umfra­ge des Ver­ban­des Bit­kom nut­zen ca. 1% der Bun­des­bür­ger einen Com­pu­ter beruf­lich im Home-Office, das Urteil betrifft also ca. 820.000 Per­so­nen.

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