WLAN Test 2008: Noch immer rund jedes elf­te Funk­netz offen

22. September 2008 von Öffentlichkeitsarbeit

PC-Feu­er­wehr ana­ly­siert in 20 deut­schen Groß­städ­ten die Sicher­heit der draht­lo­sen Inter­net­zu­gän­ge und gibt Tipps, das WLAN vor Hackern und Tritt­brett­fah­rern zu schüt­zen

Ham­burg, 23. Sep­tem­ber 2008 – Deutsch­land­weit hat der Com­pu­ter-Not­dienst PC-Feu­er­wehr die Sicher­heit der Wire­less Local Area Net­works (WLANs) unter die Lupe genom­men: Rund jedes elf­te Funk­netz ist noch immer nicht aus­rei­chend ver­schlüs­selt. Und das, obwohl der draht­lo­se Inter­net­zu­gang für Pri­vat­per­so­nen als auch Unter­neh­men immer attrak­ti­ver ist. In den 20 Test­städ­ten fie­len die Ergeb­nis­se sehr unter­schied­lich aus: Sind in Dres­den und im Rhei­ni­schen Ober­berg 5,4 Pro­zent der WLANs unver­schlüs­selt, gel­ten in Augs­burg bereits 14,7 Pro­zent der Funk­ka­nä­le als unsi­cher.

Die Vor­tei­le eines WLANs lie­gen auf der Hand: Schnel­le Anschlüs­se, kei­ne stö­ren­den Kabel und eine weit­ge­hend auto­ma­ti­sche Kon­fi­gu­ra­ti­on. Ein Nach­teil ist, dass die genutz­ten Fre­quen­zen nicht aus­rei­chend geschützt sind. Heim­li­che Mit­sur­fer auf Kos­ten ande­rer sind das gerin­ge­re Pro­blem. Gra­vie­ren­der sind Hacker, die über frem­de Funk­net­ze ille­ga­le Aktio­nen durch­füh­ren – bei­spiels­wei­se Musik oder Fil­me her­un­ter­la­den. Das vier­te Jahr in Fol­ge haben Part­ner des Fran­chise-Unter­neh­mens PC-Feu­er­wehr die Sicher­heit von Funk­net­zen an 20 ver­schie­de­nen Stand­or­ten getes­tet. Auf einer etwa 40 Kilo­me­ter lan­gen Stre­cke, die sowohl durch Wohn- als auch Gewer­be­ge­bie­te führt, sind Funk­net­ze gezählt und deren Ver­schlüs­se­lungs­sta­tus ermit­telt wor­den. Ver­gleicht man die Zah­len mit den Ergeb­nis­sen des Vor­jah­res, kann aus­nahms­los eine posi­ti­ve Bilanz gezo­gen wer­den: 2007 waren die Zah­len der offe­nen WLANs oft dop­pelt und teil­wei­se sogar drei­mal so hoch. In Ham­burg sind bei­spiels­wei­se 6,5 Pro­zent (2007: 12,0%) und in Köln 10,7 Pro­zent (2007: 19,2%) unver­schlüs­selt. In Mün­chen ist die Ver­bes­se­rung der WLAN-Sicher­heit beson­ders deut­lich: War im Vor­jahr noch jeder drit­te draht­lo­se Inter­net­zu­gang nicht aus­rei­chend gesi­chert, ist es in die­sem Jahr nur noch jeder elf­te.

Am bes­ten schnit­ten in der Ana­ly­se die draht­lo­sen Inter­net­zu­gän­ge in Dres­den und Ober­berg ab: cir­ca 5,3 Pro­zent der Net­ze sind in den bei­den Städ­ten unver­schlüs­selt. Dicht gefolgt von Darm­stadt, wo 5,6 Pro­zent der Net­ze nicht aus­rei­chend oder gar nicht ver­schlüs­selt sind. Schluss­licht der Aus­wer­tung ist in die­sem Jahr Augs­burg mit 14,7 Pro­zent (2007: 19,9%) unver­schlüs­sel­ter Funk­net­ze. Die Ergeb­nis­se des WLAN-Tests 2008 zei­gen, dass die Sicher­heit der draht­lo­sen Inter­net­zu­gän­ge erns­ter genom­men wird, aber trotz­dem ver­bes­se­rungs­wür­dig bleibt. Des­halb gibt die PC-Feu­er­wehr Tipps, wie die Sicher­heits­lü­cken mini­miert wer­den kön­nen.

„Die Aus­wer­tung ergab, dass Inter­net­nut­zer vor­sich­ti­ger gewor­den sind. Den­noch gibt es für Hacker und Tritt­brett­fah­rer wei­ter­hin genü­gend Angriffs­flä­che, weil vie­le User ihr WLAN nicht aus­rei­chend schüt­zen“, so Micha­el Kitt­litz, Grün­der und Geschäfts­füh­rer der PC-Feu­er­wehr. „Oft ändern Nut­zer die vom Her­stel­ler vor­ge­ge­be­nen Pass­wör­ter nicht oder ver­schlüs­seln ihr Funk­netz mit ver­al­te­ten Sys­te­men.“ Ins­ge­samt kann man fest­stel­len, dass Inter­net­an­bie­ter auf die Pro­ble­ma­tik der offe­nen WLANs reagiert haben und auto­ma­ti­sche Ver­schlüs­se­lun­gen bei Ein­rich­tung der Funk­net­ze vor­neh­men. Kitt­litz warnt jedoch davor, sich auf die­sen Vor­gang zu ver­las­sen. Nut­zer soll­ten ver­schie­de­ne Schutz­me­cha­nis­men kom­bi­nie­ren, um sicher draht­los im Inter­net zu sur­fen.

Check­lis­te zur Siche­rung des WLAN:

- Das vor­ein­ge­stell­te Pass­wort bei fabrik­neu­en WLAN-Rou­tern soll­te sofort im Kon­fi­gu­ra­ti­ons­me­nü des Rou­ters geän­dert wer­den und aus min­des­tens acht Zei­chen – Zah­len, Buch­sta­ben sowie Son­der­zei­chen – bestehen. Die PC-Feu­er­wehr rät, das Pass­wort in regel­mä­ßi­gen Abstän­den zu ändern. Die Pass­wort­si­cher­heit kann unter http://passwortcheck.pc-feuerwehr.de/ getes­tet wer­den.

- Die Fern­kon­fi­gu­ra­ti­on der WLAN-Ein­stel­lun­gen soll­te mög­lichst deak­ti­viert sein.

- Eine WEP Ver­schlüs­se­lung soll­te mög­lichst auf eine WPA2 Ver­schlüs­se­lung aktua­li­siert wer­den. Ist dies nicht mög­lich, kann oft in der WLAN Kon­fi­gu­ra­ti­on des Rou­ters eine WPA Ver­schlüs­se­lung ange­wählt wer­den.

- Das Funk­netz kann ohne Beden­ken abge­schal­tet wer­den, wenn es gera­de nicht benö­tigt wird. PC-Exper­te Micha­el Kitt­litz rät, den Rou­ter an eine aus­schalt­ba­re Steck­do­sen­leis­te anzu­schlie­ßen.

- Die Aus­wer­tung hat gezeigt, dass 27 Pro­zent der WLANs auf Funk­ka­nal sechs lie­gen. Die­se star­ke gemein­sa­me Nut­zung eines ein­zi­gen Kanals führt in dicht besie­del­ten Gegen­den oft zu lang­sa­men Inter­net­ver­bin­dun­gen oder Stö­run­gen. Des­halb emp­fiehlt die PC-Feu­er­wehr Kanal zehn zu

Haben Sie heu­te schon nach sich selbst gegoo­gelt?

28. August 2008 von Öffentlichkeitsarbeit

Sagen Sie nicht, Sie täten es nicht. 😉

Laut einer EMNID-Stu­die machen dies 70% der Sur­fer, um nach­zu­schau­en was ‘das Netz’ über sie ‘weiß’. Fast genau­so vie­le — näm­lich 63% — suchen im Inter­net nach ande­ren Per­so­nen. Dies ergab eine Umfra­ge von 1006 Per­so­nen im Auf­trag des Inter­net­ma­ga­zins Tomor­row.

Den meis­ten Men­schen die nach sich selbst suchen dürf­te es wich­tig sein, zu prü­fen ob Infor­ma­tio­nen über einen selbst öffent­lich im Web sind, die man lie­ber pri­vat hal­ten möch­te. Oft wer­den z.B. pri­va­te Details in Sozia­len Netz­wer­ken ver­öf­fent­lich und die­se spä­ter manch­mal miß­braucht, dies kann inbe­son­de­re bei Ein­stel­lungs­ge­sprä­chen von Nach­teil sein. Ein gesetz­li­cher Anspruch auf Löschung sol­cher Infor­ma­tio­nen besteht nicht, wes­halb es schwie­rig sein kann die­se wie­der zu löschen.

Wer aller­dings die welt­wei­ten Infor­ma­ti­ons­net­ze gezielt ein­setzt, kann nach Ansicht von Mar­ke­ting­ex­per­ten das Inter­net auch als wirk­sa­mes Mit­tel der Selbst­ver­mark­tung nut­zen.

BGH-Urteil: eMail-Anga­be auf nicht gewerb­li­cher Inter­net­sei­te ist kein Ein­ver­ständ­nis für Wer­bung

27. August 2008 von Öffentlichkeitsarbeit

Wenn ein pri­va­ter Anbie­ter auf sei­ner Web­sei­te eine eMail-Adres­se angibt, ist dies kei­ne gene­rel­le Ein­wil­li­gung zum Emp­fang gewerb­li­cher Anfra­gen (BGH-Urteil vom 17. Juli 2008 — Az: I ZR 197/05).

Der Beklag­te hat­te 2003 eine eMail an eine auf der Inter­net­sei­te eines Fuß­ball­ver­eins ange­ge­be­ne Adres­se geschickt. Dar­in stell­te er sei­ne eige­ne Web­sei­te vor und bot dem Ver­ein die Schal­tung von Ban­ner­wer­bung an. Die Zen­tra­le zur Bekämp­fung unlau­te­ren Wett­be­werbs hielt dies für wett­be­werbs­wid­rig und klag­te. Nach­dem die Wett­be­werbs­zen­tra­le vor der ers­ten Instanz gewon­nen hat­te, hob das OLG Düs­sel­dorf in der Beru­fung die Ent­schei­dung zuguns­ten des Absen­ders auf und erlaub­te den Ver­sand sol­cher eMails.

Doch die Rich­ter des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH), stell­ten fest, dass die frag­li­che eMail als uner­wünsch­te Wer­bung im Sin­ne des Wett­be­werbs­rechts zu bewer­ten sei. Für das Schutz­be­dürf­nis des Inha­bers einer eMail-Adres­se sei es irrele­vant ob er unauf­ge­for­dert Kauf­an­ge­bo­te erhal­te oder ob er Anfra­gen erhiel­te.

Der Fuß­ball­ver­ein habe auch nicht in die Über­sen­dung der frag­li­chen eMail ein­ge­wil­ligt. Eine sol­che Ein­wil­li­gung kön­nen auch nicht dar­aus her­ge­lei­tet wer­den, dass der Ver­ein auf sei­ner Web­sei­te eine eMail-Adres­se zur Kon­takt­auf­nah­me hat­te.

Die Anga­be einer eMail-Adres­se auf der Inter­net­prä­senz eines Unter­neh­mens brin­ge zwar des­sen Ein­ver­ständ­nis zum Aus­druck, Anfra­gen poten­ti­el­ler Kun­den zu den Ange­bo­ten des Unter­neh­mes zu emp­fan­gen. Dies gel­te jedoch nicht für Emp­fän­ger, deren Inter­net­sei­te nicht auf den geschäft­li­chen Ver­kehr aus­ge­rich­tet sei. Hier gebe es ande­re Mög­lich­kei­ten, wie z.B. die klas­si­sche Post um Kon­takt auf­zu­neh­men. Es sei zudem uner­heb­lich, ob der Ver­ein expli­zit dar­auf hin­ge­wie­sen habe, dass eMails mit Wer­bung uner­wünscht sind.

Lübeck: Neu­er Azu­bi Robin Akram

26. August 2008 von Öffentlichkeitsarbeit

Am 1. August 2008 hat Herr Robin Akram sei­ne Aus­bil­dung zum Infor­ma­ti­ker für Sys­tem­in­te­gra­ti­on bei der PC-Feu­er­wehr Lübeck begon­nen. Wir freu­en uns über die Ver­stär­kung des Teams und dar­auf Herrn Akram die nächs­ten Jah­re Aus­zu­bil­den und bei sei­nem Weg in die Arbeits­welt zu beglei­ten.

Kei­ne GEZ für Büro-PCs

23. August 2008 von Öffentlichkeitsarbeit

Nach­dem vor kur­zem bereits das Ver­wal­tungs­ge­richt Braun­schweig im Sin­ne der Wirt­schaft die legen­dä­ren GEZ-Metho­den in Schran­ken ver­wie­sen hat, kön­nen Büros jetzt offen­sicht­lich eben­falls auf­at­men und Hoff­nung schöp­fen kei­ne wei­te­re Abga­ben zah­len zu müs­sen.

So hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Koblenz (Az: 1K496/08.KO) der GEZ mit dem Urteil vom 15. Juli 2008 wel­ches am 29. Juli 2008 ver­öf­fent­licht wur­de unter­sagt Rund­funk­ge­büh­ren für einen aus­schließ­lich beruf­lich genutz­ten Com­pu­ter mit DSL-Inter­net­zu­gang zu for­dern, der nicht zum Emp­fang von Hör­funk oder Fern­se­hen bereit­ge­hal­ten wird.

Der Klä­ger ist ein Rechts­an­walt, der in sei­ner Sozie­tät einen PC für übli­che Schreib- und Recher­che­ar­bei­ten nutzt und damit u.a. auf Rechts­spre­chungs­da­ten­ban­ken oder die Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung via ELS­TER nutzt. Obwohl er bei sei­ner Anmel­dung des inter­net­fä­hi­gen PCs bei der GEZ dar­auf hin­wies, dass die­ser nicht für Rund­funk­emp­fang genutzt wür­de und es sei­ner Auf­fas­sung nach ver­fas­sungs­wid­rig sei ihn zu Rund­funk­ge­büh­ren her­an­zu­zie­hen, ver­lang­te die GEZ Rund­funk­ge­büh­ren und lehn­te den Wider­spruch des Klä­gers eben­falls ab. Dar­auf­hin erhob die­ser Kla­ge.

Die ers­te Kam­mer des Ver­wal­tungs­ge­richt gab dem Klä­ger recht, da der Anwalt kein Rund­funk­teil­neh­mer sei, da er kein Rund­funk­ge­rät zum Emp­fang im Sin­ne der rund­funk­recht­li­chen Bestim­mun­gen unter- und bereit­hal­te. Er könn­te zwar mit sei­nem Com­pu­ter Sen­dun­gen der öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk­an­stal­ten emp­fan­gen, doch sei das nicht aus­rei­chend für die Gebüh­ren­er­he­bung.

Die ‘abs­trak­te tech­ni­sche Mög­lich­keit des Rund­funkt­emp­fangs’ begrün­de nicht zwangs­läu­fig die Rund­funk­teil­neh­mer­ei­gent­schaft und damit das Son­der­ver­hält­nis einer Per­son zur ört­li­chen Rund­funk­an­stalt im Sin­ne einer Teil­nah­me am Rund­funk. Viel­mehr müs­se der PC ‘zum Emp­fang’ bereit­ge­hal­ten wer­den, doch genau dar­an feh­le es hier.

Übli­che Rund­funk­emp­fangs­ge­rä­te sei­en spe­zi­ell für Hör­funk- oder TV-Emp­fang aus­ge­rich­tet und wür­den typi­scher­wei­se für die­sen Zweck ange­schafft. Anders sei es bei einem inter­net­fä­hi­gen PC, der Zugriff auf viel­fäl­tigs­te Infor­ma­tio­nen ermög­licht und viel­fäl­tig ander­wei­tig ein­ge­setzt wer­den kann. Die gel­te gera­de im Fall eine beruf­li­chen Nut­zung des Com­pu­ters in Geschäfts- oder Kanz­lei­räu­men, der hier eben tüb­li­cher­wei­se nicht zur Rund­funk­teil­nah­me ver­wen­det wird.

Des­wei­te­ren gewähr­leis­te das Grund­recht auf Infor­ma­ti­ons­frei­heit sich aus all­ge­mein zugäng­li­chen Quel­len unbe­schränkt zu infor­mie­ren. Durch die Ein­füh­rung einer Rund­funk­ge­bühr für einen inter­net­fä­hi­gen Com­pu­ter wür­de eine staat­li­che Zugangs­hür­de errich­tet, die mit den Infor­ma­ti­ons­quel­len nicht zu tun habe und dem Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­grund­satz wider­spre­che. Des­halb gebie­te auch eine ver­fas­sungs­kon­for­me Aus­le­gung des Mark­mals ‘zum Emp­fang bereit­hal­ten’, dass der Anwalt kei­ne Rund­funk­ge­bühr für sei­nen aus­schließ­lich beruf­lich genut­zen Com­pu­ter ent­rich­ten müs­se. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig, es kann noch Beschwer­de gegen die Ent­schei­dung bein zustän­di­gen Ober­ver­wal­tungs­ge­richt ein­ge­legt wer­den.

Es steht zu hof­fen, dass die Gerich­te die­sen bei­den Urtei­len und den damit geleg­ten Richt­li­ni­en treu blei­ben, wenn schon die Poli­ti­ker trotz star­ker öffent­li­cher Pro­tes­te bis­her nicht gehan­delt haben.

Zusätz­li­che Gebühr für GEZ für beruf­lich genutz­te PCs beim Heim­ar­beits­platz unzu­läs­sig

von Öffentlichkeitsarbeit

Auch wenn das Urteil noch nicht rechts­kräf­tig ist, so hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Braun­schweig am 16.07.2008 in einer Ver­wal­tungs­rechts­sa­che (Az: 4A149/07) ent­schie­den, dass der Bescheid über Rund­funk­ge­bühr für einen in der Pri­vat­woh­nung beruf­lich genutz­ten PC rechts­wid­rig ist. Der NDR kann jedoch noch inner­halb eines Monats Zulas­sung zur Beru­fung bei dem zustän­di­gen Ober­ver­wal­tungs­ge­richt bean­tra­gen.

Der Klä­ger hat­te als Ein­zel­un­ter­neh­mer der in sei­ner Woh­nung im Arbeits­zim­mer sei­nen Betrieb unter­hält, sei­nen dafür genut­zen Com­pu­ter mit dem Hin­weis ange­mel­det, dass die­ser nicht gebüh­ren­pflich­tig sei. Die GEZ schick­te den­noch einen Gebüh­ren­be­scheid zuzüg­lich Säum­nis­zu­schlag, gegen den der Klä­ger Wider­spruch ein­leg­te. Die GEZ wies den Wider­spruch zurück, so daß Kla­ge gegen den zustän­di­gen NDR ein­ge­reicht wur­de.

Der Klä­ger konn­te sich mit sei­ner Auf­fas­sung durch­set­zen, dass ein beruf­lich genut­zer PC als Zweit­ge­rät von der Gebühr befreit ist, wenn in der Woh­nung wei­te­re regu­lär ange­mel­de­te Emp­fangs­ge­rä­te vor­han­den sind.

Nach einer reprä­sen­ta­ti­ven Umfra­ge des Ver­ban­des Bit­kom nut­zen ca. 1% der Bun­des­bür­ger einen Com­pu­ter beruf­lich im Home-Office, das Urteil betrifft also ca. 820.000 Per­so­nen.

Ham­burg-Mit­te: Neu­er Azu­bi Gor­don Sut­ter

von Öffentlichkeitsarbeit

Am 1. August 2008 hat Herr Gor­don Sut­ter sei­ne Aus­bil­dung zum IT-Kauf­mann bei der PC-Feu­er­wehr Ham­burg-Mit­te GmbH begon­nen. Wir freu­en uns über die Ver­stär­kung des Teams und dar­auf Herrn Sut­ter die nächs­ten Jah­re Aus­zu­bil­den und bei sei­nem Weg in die Arbeits­welt zu beglei­ten.

Auch wenn der glei­che Nach­na­me es zunächst ver­mu­ten läßt, so ist Herr Gor­don Sut­ter nicht mit unse­rem lang­jäh­ri­gen Mit­ar­bei­ter und Lei­ter des Außen­diens­tes Herrn Andre­as Sut­ter ver­wandt.

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