Zusätzliche Gebühr für GEZ für beruflich genutzte PCs beim Heimarbeitsplatz unzulässig
Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am 16.07.2008 in einer Verwaltungsrechtssache (Az: 4A149/07) entschieden, dass der Bescheid über Rundfunkgebühr für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC rechtswidrig ist. Der NDR kann jedoch noch innerhalb eines Monats Zulassung zur Berufung bei dem zuständigen Oberverwaltungsgericht beantragen.
Der Kläger hatte als Einzelunternehmer der in seiner Wohnung im Arbeitszimmer seinen Betrieb unterhält, seinen dafür genutzen Computer mit dem Hinweis angemeldet, dass dieser nicht gebührenpflichtig sei. Die GEZ schickte dennoch einen Gebührenbescheid zuzüglich Säumniszuschlag, gegen den der Kläger Widerspruch einlegte. Die GEZ wies den Widerspruch zurück, so daß Klage gegen den zuständigen NDR eingereicht wurde.
Der Kläger konnte sich mit seiner Auffassung durchsetzen, dass ein beruflich genutzer PC als Zweitgerät von der Gebühr befreit ist, wenn in der Wohnung weitere regulär angemeldete Empfangsgeräte vorhanden sind.
Nach einer repräsentativen Umfrage des Verbandes Bitkom nutzen ca. 1% der Bundesbürger einen Computer beruflich im Home-Office, das Urteil betrifft also ca. 820.000 Personen.
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